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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundsätzliches

Die flash delivery services AG (nachfolgend „flash“genannt) übernimmt Transportaufträge gemäss Ihrer jeweils gültigen, offiziellen Tarifliste und den folgenden Geschäftsbedingungen.

2. Auftragsbestellung und Annullierung

Die Aufträge werden telefonisch oder via Internet bestellt. Eine Annullation oder Änderung hat schnellstmöglich telefonisch zu erfolgen. Kann flash, bei einer Annulation, den Kurierfahrer nicht rechtzeitig erreichen, so wird ein Teilbetrag des Auftrages verrechnet und als Leerfahrt in der Rechnung vermerkt.

3. Verpackung der Lieferung

Das Transportgut muss zur Beförderung geeignet verpackt und leserlich mit der Empfängeradresse beschriftet sein. Dies liegt ganz im Auftrag des Kunden. Besonders zerbrechliche Ware ist dementsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen. Bei Sendungen, die via Zug verschickt werden, muss die Möglichkeit bestehen, eine A5 grosse Etikette aufzukleben.

4. Haftung

flash übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die in dem Zeitraum zwischen Übernahme und Abgabe des Transportgutes verursacht werden. Die Haftung von flash und sämtlichen von flash zur Auftragsausführung beigezogenen Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen für
(a) Schäden infolge Nichtbeachtung von Ziff. 3., (b) Güterschäden, die vorbestanden haben und bei Übernahme seitens flash von dieser ohne unverhältnismässigen Aufwand nicht überprüft werden konnten, (c) elektrische und magnetische Schäden an Datenträgern jeder Art, (d) Depotaufträge sowie (e) Schäden irgendwelcher Art, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Verzugsschäden und Schäden aus unerlaubter Handlung. Bei Lieferungen, die auf den Zug aufgegeben oder einem anderen Dritten übergeben werden, übernimmt flash gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Zeitraum zwischen Übernahme und Aufgabe auf den Zug bzw. am Bahnschalter bzw. Übergabe an den Dritten. Für die Zeit im Zug und bis zur Abgabe haften die Partner von flash zu deren Bedingungen. Ohne besondere Vereinbarung sind Ansprüche aus der Beförderung von folgenden Gütern ausgeschlossen:

  • Edelmetalle unverarbeitet, in Barren oder gemünzt, deren Wert mindestens gleich dem Wert des Silbers ist; in Umlauf befindliche Geldstücke aus Nichtedelmetallen
  • Banknoten
  • Bijouteriewaren, Schmuckuhren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen
  • Kunstgegenstände und Gegenstände mit Liebhaberwert mit einem Einzelwert von mehr als CHF 50'000.00
  • Lebende Tiere.

5. Verrechnungsverbot

Seitens des Kunden ist die Verrechnung eines allfälligen Schadens mit der Auftragsvergütung von flash ausgeschlossen.

6. Versicherung

Das Transportgut ist im Rahmen einer Frachtführerhaftpflichtversicherung bis zu einer versicherten Höchstsumme von
CHF 50'000.00 pro Transport versichert, sofern ein Verschulden von flash vorliegt. Um eine höhere Tagesversicherung (Waren-Transportversicherung / All-Risk-Versicherung) abzuschliessen, ist flash frühzeitig zu informieren. Die Versicherungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

7. Beanstandungen

Beanstandungen, Haftungs- und Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Erledigung des Auftrages oder spätestens bis 18:00 Uhr des nächsten Arbeitstages geltend gemacht werden, ansonsten der Auftrag als vertragsgemäss genehmigt gilt.

8. Rechnungsstellung

Der Kunde erhält monatlich oder je nach Wunsch eine detaillierte Abrechnung über sämtliche Kurierfahrten, die zu Lasten seines Kontos gehen. Treibstoffzuschläge werden gemäss ASTAG-Empfehlung berechnet und allenfalls separat ausgewiesen.

9. Beanstandungen der Rechnung

Reklamationen, die die Monatsrechnung betreffen, sind spätestens innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum der flash-Buchhaltung unter der Direktnummer 044 299 99 96 oder via E-Mail an mitzuteilen. Ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.

10. Zahlungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher ausstehender Rechnungen und ist zusätzlich zur Bezahlung sämtlicher weiterer Auslagen verpflichtet, die flash bei Inkasso fälliger Forderungen der Kurierfahrten entstanden sind. Die Rechnung ist bei Erhalt, spätestens jedoch innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Dabei ist der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert dieser Frist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat eine Mahngebühr zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen.

11. Rechte von flash

Bei mehrmaligem Verzug der Begleichung der Rechnung behält sich flash das Recht vor, dem Kunden Kurierfahrten nur noch gegen Barzahlung auszuführen.

12. Rechte des Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, Aufträge bis zu 1 Monat im Voraus aufzugeben. Auf Wunsch erhält der Kunde nach Abgabe der Lieferung ein eMail als Bestätigung. Diese Bestätigung ist einem Beleg gleichwertig. Bei Massensendungen steht es dem Kunden frei, eine Offerte bei flash einzuholen. Wünscht der Kunde mehrere Kundennummern, behält sich flash das Recht vor, bei Korrekturen von Rechnungen, Stammdaten etc. einen angemessenen Verarbeitungszuschlag zu erheben.

13. Verpflichtungen von flash

Die aufgetragenen Aufträge schnellstmöglich und mit der grösstmöglichen Sorgfalt auszuführen. Sofortige Benachrichtigung des Kunden bei Verzug oder auftretenden Problemen bei der Ausführung.

14. Verpflichtung des Kunden

Mit der Unterschrift anerkennt der Kunde, dass im gegebenen Fall die entsprechende Fahrt seiner Rechnung belastet wird. Die Unterschrift gilt auch als Empfangsbestätigung der Lieferung.

15. Subunternehmer

Fahrten, die durch Subunternehmer ausgeführt wurden, werden von flash lediglich verrechnet und auf der Rechnung dementsprechend gekennzeichnet.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Eigentlich kann es nicht zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen, da wir KULANZ gross schreiben. Falls es aber gar nicht anders geht, befindet sich der Gerichtsstand für Klagen in Zürich, Kreis 1. Die Aufträge unterstehen schweizerischem Recht.

Zürich, 2. Mai 2022

Kontakt

044 299 99 99 Wer ist im Einsatz

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